Die Schweiz ist eines der beliebtesten Ziele der deutschen Auswanderer innerhalb Europas. Und das liegt nicht nur an den sehr niedrigen Steuern. Wo sonst ist man so nah an der Natur und ihren einzigartigen Erhebungen, kann man mit und an einzigartigen Bergen leben. Ein weiterer wichtiger Punkt, der viele bewegt, in die Schweiz auszuwandern, ist die urige schweizerische Lebensart. Man lebt den Föderalismus mit den verschiedenen Kantonen und bleibt lieber für sich, hält aber wie eine starke Einheit zusammen, wenn man seine Werte und Normen bedroht sind, frei nach dem Rütlischwur. Auch hält man sich aus anderer Leute Angelegenheiten raus und lebt die Neutralität.
Einwandern:
Ein bilaterales Abkommen macht es möglich, dass EU-Bürger problemlos in dem Alpenstaat wohnen und arbeiten können. Seit dem Jahr 2007 gibt es für Deutsche die volle Personenfreizügigkeit in der Schweiz: Das bedeutet, dass man für die Einreise nur einen Reisepass oder Personalausweis benötigt. Des weiteren hat man sechs Monate Aufenthaltsrecht, um in der Schweiz Arbeit und eine Wohnung zu finden, dabei spielt es keine Rolle, in welchem Kanton man sich umschaut. Hat man einen Job und eine Wohnung gefunden, sollte man eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese bekommt eigentlich jeder Selbstständige, der einen Job in der Schweiz vorweisen kann. Diese gilt fünf Jahre und wird automatisch verlängert. Die Ehegatten und Kinder bis einschließlich 21 Jahre haben das Recht auf Familiennachzug.
Geld und fremde Währung:
Die schweizerische Währung ist der Franken, mit seiner Untereinheit der Rappen. Ein Schweitzer Franken sind ungefähr 0,66 Euro.
Die Mehrwertsteuer liegt derzeit in der Schweiz bei 7,6 Prozent, der reduzierte Steuersatz nur bei 2,4 Prozent. Davon kann man in Deutschland nur träumen.
Impfungen und Gesundheit:
Binnen drei Monaten nach der Einwanderung sollte man sich kranken versichern. Im Unterschied zu Deutschland sollte dies eigenverantwortlich geschehen und nicht über den Arbeitgeber laufen. Der Versicherungsumfang ist weitgehend bei allen Versicherungen gleich. Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialabgaben beträgt je nach Altersstufe zwischen 13 und 24 Prozent vom Bruttogehalt.
Rente:
In der Schweiz besteht die Rentenversicherung aus einem drei Säulen-Prinzip: Die erste Säule ist die AHV, die Alters- und Hinterlassenenversicherung IV Invalidenversicherung. Die zweite Säule ist die sogenannte Pensionskasse, in die die berufliche Vorsorge eingeht, welche Lohn- und altersabhängig ist. Die dritte Säule ist letztendlich die private Vorsorge, die jeder individuell gestalten kann. Letztere ist für Zugezogene nicht in der Schweiz durchführbar und sollte weiterhin in Deutschland vollzogen werden. In die Schweiz Ausgewanderte haben nur Anspruch auf die zwei ersten Säulen der Rentenversicherung, wenn sie mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben. Frauen können mit 64 Jahren, Männer mit 65 Jahren in Rente gehen.
Lebenserhaltungskosten:
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz gehören leider mit zu den höchsten der Welt. Dennoch wird dies durch zwei Dinge relativiert. Zunächst einmal ist auch das Lohnniveau deutlich höher als in anderen europäischen Ländern und auch die Umsatzsteuern und andere Steuern fallen deutlich geringer aus.
Tip: Hier finden Sie weitere Infos zum arbeiten in der Schweiz